Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz 3: Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Analyse problematischer Kinderschutzverläufe
Inhalt
Die Analyse von Fällen, in denen Kinder verletzt worden oder gar zu Tode gekommen sind, obwohl die Familie im Kontakt mit der Jugendhilfe stand, ist in vielen Ländern gängige Praxis. Im Mittelpunkt dieser Analysen steht nicht nur die Aufarbeitung der Fälle, sondern auch die Suche nach Schwachstellen im System. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um das Kinderschutzsystem zu verbessern und das Risiko einer Wiederholung zu reduzieren.
Im Laufe bzw. im Vorfeld zu den in Deutschland bisher wenigen systematischen Untersuchungen von Fällen - wie z.B. des Falles „Anna“, in Auftrag gegeben durch die Stadt Königswinter bei Prof. Dr. Christian Schrapper, Uni Koblenz-Landau, und dem dialogisch-systemische Fall-Labor, das Prof. Dr. Reinhart Wolff vom Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V. in Schwerin zur Analyse des Falles „Lea-Sophie“ durchgeführt hat - wurde deutlich, dass es einige juristische Unklarheiten gibt, die dringend der Klärung bedürfen, um die Voraussetzung für die Analyse weiterer Fälle zu verbessern. Neben einigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich v.a. aus der interdisziplinären und dialogischen Konzeption des Fall-Labors von Prof. Wolff ableiten, stand in beiden Fällen auch die Frage der Verwendung der Ergebnisse in einem potenziellen strafrechtlichen Verfahren im Raum.
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