Faktenblatt 4 - Im Fokus: Beratungsstellen

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Sexualaufklärung und Sexualpädagogik finden primär durch Eltern und Schule statt. Fachärztliche Beratung in gynäkologischen Praxen bleibt praktisch nur den Mädchen vorbehalten. Somit können Beratungsstellen gerade für die Jungen und jene Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keine Ansprechperson in ihrem sozialen Umfeld haben, eine wichtige Lücke schließen.

Das Recht auf Beratung ist im § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) festgelegt. Deutschland verfügt über ein dichtes Netz an anerkannten Beratungsstellen für Fragen zu Sexualität, Partnerschaft, Verhütung und Schwangerschaft(skonflikt). Sie kooperieren im Bereich der sexuellen Bildung mit Einrichtungen wie beispielsweise Schulen.

Das Faktenblatt stellt Kernergebnisse zur Rolle und Bedeutung von Beratungsstellen in der Sexualaufklärung und Verhütungsberatung vor, überwiegend für die Stichprobe der 14- bis 17-jährigen Jugendlichen, an einigen Stellen auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren.

 

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